Allgemeine Information zur Schulkonferenz
Die Schulkonferenz ist das gemeinsame Entscheidungsgremium von Lehrern und Eltern. Sie besteht aus Vertretern des Schulelternbeirats und Vertretern des Lehrerkollegiums. Die Schulleitung führt den Vorsitz. Die Mitglieder werden für die Dauer von 2 Jahren gewählt.
Im Unterschied zu Schulelternbeirat beraten, diskutieren und entscheiden in der Schulkonferenz Eltern und Lehrkräfte gemeinsam über zentrale Fragen der Schule.
Die Schulkonferenz berät und entscheidet z.B. über: das Schulprogramm, Grundsätze für Umfang und Verteilung der Hausaufgaben und Klassenarbeiten. Desweiteren über die Mitarbeit von Eltern und anderen Personen im Unterricht und bei Schulveranstaltungen, die Einrichtung oder Ersetzung einer Förderstufe, die Stellung eines Antrags auf Durchführung eines Schulversuchs oder der Umwandlung einer Schule in eine Versuchsschule und zur Erprobung eines Modells erweiterter Selbstständigkeit, etc.
Mitglieder der Schulkonferenz sind jeweils mit der Hälfte der Sitze Lehrkräfte und die Gruppe Eltern / Schüler sowie der Schulleiter. In der Regel sind es mindestens 11 und höchstens 25 Personen. Wählbar für die Schulkonferenz sind alle Eltern, das heißt es ist keine Voraussetzung das Amt eines Klassenelternbeirats o. ä. zu begleiten.
Die Schulkonferenz wird von der Schulleitung mindestens einmal im Schulhalbjahr (außerhalb der Unterichtszeit i. d. R. nach 17 Uhr) einberufen. Auf Antrag eines Viertels der stimmberechtigten Mitglieder oder auf Antrag einer der in der Schulkonferenz vertretenen Personengruppe ist sie unverzüglich unter Angabe der zu beratenden Gegenstände einzuberufen.