Elternbeirat
Allgemeine Information zur Elternarbeit
Elternvertretungen in Schleswig-Holstein sind Klassenelternbeirat, Schulelternbeirat, Kreiselternbeirat und Landeselternbeirat. Die Landesregierung Schleswig- Holstein beteiligt die Eltern der Schüler/innen in öffentlichen Schulen durch die Elternvertretungen an Erziehung und Unterricht der Schule.
Aufgabe der Elternvertretungen ist es, im Rahmen ihres Wirkungskreises
- das Vertrauen zwischen Schule und Elternhaus zu festigen,
- das Interesse und die Verantwortung der Eltern für die Aufgaben der Erziehung zu wahren und zu pflegen,
- der Elternschaft Gelegenheit zur Information und Aussprache zu geben,
- Wünsche und Anregungen der Eltern zur Verbesserung der Schulverhältnisse zu fördern und den zuständigen Stellen in Schule und Schulverwaltung zu unterbreiten,
- das Verständnis der Öffentlichkeit für Erziehung und Unterricht in der Schule zu stärken.
Weitere Informationen
Weitere Informationen über Grundlagen der Elternarbeit finden Sie auch hier.