Elternbeirat

Allgemeine Information zur Elternarbeit

Elternvertretungen in Schleswig-Holstein sind Klassenelternbeirat, Schulelternbeirat, Kreiselternbeirat und Landeselternbeirat. Die Landesregierung Schleswig- Holstein beteiligt die Eltern der Schüler/innen in öffentlichen Schulen durch die Elternvertretungen an Erziehung und Unterricht der Schule.

Aufgabe der Elternvertretungen ist es, im Rahmen ihres Wirkungskreises

  • das Vertrauen zwischen Schule und Elternhaus zu festigen,
  • das Interesse und die Verantwortung der Eltern für die Aufgaben der Erziehung zu wahren und zu pflegen,
  • der Elternschaft Gelegenheit zur Information und Aussprache zu geben,
  • Wünsche und Anregungen der Eltern zur Verbesserung der Schulverhältnisse zu fördern und den zuständigen Stellen in Schule und Schulverwaltung zu unterbreiten,
  • das Verständnis der Öffentlichkeit für Erziehung und Unterricht in der Schule zu stärken.

Weitere Informationen

Weitere Informationen über Grundlagen der Elternarbeit finden Sie auch hier.